Ab 90,00 € pro Nacht
Preise Sonnblick
Ab 95,00 € pro Nacht
Preiskonditionen und Ermäßigungen
Die Preise sind berechnet für 2 Personen pro Übernachtung und Wohnung. Ausgenommen in der Hochsaison.
Für jede weitere Person ab 12 Jahre wird ein Zuschlag von 12,00 € pro Übernachtung berechnet, für Kinder von 3 bis 12 Jahre 10,00 €.
Kinder bis zum 3. Geburtstag wohnen bei uns kostenlos.
Die Preise gelten bei einem Mindestaufenthalt von 5 Tagen, darunter wird ein Aufpreis von 25 -35 % berechnet.
Im Preis enthalten sind: Bettwäsche, Handtücher, Strom, Heizung und Endreinigung. Auf Anfrage Kinderbett und Kindersitz.
Unsere kostenlose Zusatzleistung: Bozen Card, Ihre Vorteilskarte für Bozen und Umgebung
Günstig und bequem auf Entdeckungstour durch Südtirol? Mit der Bozen Card ist das möglich und Ihr Aufenthalt wird noch interessanter! > mehr Info
Die Bozen Card ist Ihre persönliche Eintrittskarte in eine Welt voller Attraktionen und Vorteile, um Leifers, Bozen, Jenesien, Mölten und das Sarntal zu erleben.
Brötchenservice
Damit sie gestärkt in den Tag starten können, bieten wir Ihnen, gegen Aufpreis, gerne unseren Brötchenservice an.
Haustiere
Aus Rücksicht auf unsere nächsten Gäste sind Haustiere nicht erlaubt.
An- und Abreise
Am Anreisetag stehen Ihnen die Ferienwohnungen ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag soll die Ferienwohnung bis 09:30 Uhr freigegeben werden.
Abholdienst von der nächstgelegenen Bahn- oder Bushaltestelle bei An- und Abreise.
Die Buchung wird nach Erhalt eines Angeldes (Buchungssicherstellung) mittels Banküberweisung bestätigt und verbindlich. Das Angeld wird bei einer Stornierung nicht zurückerstattet.
Bei der Abreise bitten wir Sie mit Bargeld zu bezahlen.
Seit dem 06. Dezember 2011 ist laut Gesetzesdekret Nr. 201/2011 in Italien nicht mehr erlaubt, Beträge von mehr als 999,99 Euro in Bargeld zu bezahlen.
Stornobedingungen:
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können.
Bis spätestens 90 Tage vor dem Ankunftstag kann die Reservierung ohne Entrichtung einer Stornogebühr aufgelöst werden. Es wird nur das Angeld einbehalten.
Bei Stornierungen seitens des Gastes im Zeitraum zwischen dem 90. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgende Stornogebühren verpflichtet:
Stornierung bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Ankunftstag: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden die genossenen Tage in Rechnung gestellt. Außerdem werden 50 % des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verrechnet.
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen, gleich mit der Buchung Ihres Aufenthalts die „Roter Hahn-Reiserücktrittsversicherung“ abzuschließen.
Dadurch können die Stornogebühren abgedeckt werden und Sie können sich ganz ungetrübt auf Ihren Urlaub freuen.
Nähere Informationen über Kosten und Abschluss der Reiserücktrittsversicherung finden Sie hier
Datenschutz
Im Sinne des Art. 13 der EU-Verordnung Nr. 2016/679 „GDPR“ (Datenschutz-Grundverordnung) informieren wir Sie, dass Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages verwendet und gespeichert werden und nicht an Dritte mitgeteilt oder verbreitet werden. In Bezug auf die Datenverarbeitung stehen Ihnen alle Rechte laut Gesetz zu. Rechtsinhaber ist Zelger Martine. Nähere Informationen zu Ihren Rechten erhalten Sie hier.
Haftungsausschlüsse
Wir bemühen uns, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Verbindlich ist das jeweilige Angebot bzw. die Buchungsbestätigung. Für Inhalte externer Links übernehmen wir, trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle, keine Haftung. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Die Ortstaxe
Mit 1. Jänner 2014 wird in Su?dtirol die Ortstaxe eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden fu?r den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.